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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich per E-Mail oder direkt auf den Online-Buchungsplattformen auf unserer Internetseite www.go2mongolia.com (http://www.go2mongolia.com/) erfolgt, bietet der Kunde go2mongolia den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Kunde erkennt damit auch die AGB von go2mongolia an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch Go2Mongolia zustande. Bis dahin ist der Kunde an seine Anmeldung gebunden. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer/-innen haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen.

2. Leistungen, Termine, Preise
Unter Umständen kann es vereinzelt sowohl bei den Anreise- als auch bei den Rückreiseterminen Veränderungen von ein bis drei Tagen geben. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Nur für die Gewährung jener Leistungen, die unter der Rubrik „Leistungen“ bei der jeweiligen Reise aufgeführt sind, wird ein Anspruch anerkannt. Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter den Leistungen nichts anderes aufgeführt ist. Sollte wegen Flugplan-Änderungen eine Umbuchung auf eine teurere Fluggesellschaft notwendig werden, muss leider auch der Reisepreis dementsprechend angehoben werden. Das Gleiche gilt auch bei der Erhöhung bzw. eventueller Neuerhebung von Visa oder anderen Gebühren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Leistungen, die von fremden Leistungsträgern in der Mongolei erbracht werden, leider kurzfristige und unangekündigte Änderungen möglich sind, mit denen wir wie auch alle anderen Reiseveranstalter rechnen müssen. Bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen usw.) kann es zu Leistungsänderungen und Änderungen der Tageseinteilungen kommen. Deshalb behält sich der Reiseveranstalter bestimmte Änderungen des Reiseablaufs (z.B. Inlandflug am Anfang statt am Ende der Reise) auch nach Vertragsabschluss und während der Reise vor.

3. Bezahlung
Mit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung über die Vertragssumme. Davon sind 30% als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag muss spätestens 35 Tage vor Reisebeginn bei Go2mongolia eingegangen sein. Die Reisepapiere werden frühestens 31 Tage vor Reisebeginn, jedoch erst nach Zahlungseingang des kompletten Reisepreises versandt.

4. Rücktritt durch den Kunden oder Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich per E-Mail von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat jedoch eine Entschädigung zu zahlen. Hierfür gelten folgende Rücktrittsgebühren:
20% bis inkl. 60. Tag vor Reisebeginn
30% bis inkl. 40. Tag vor Reisebeginn
50% bis inkl. 20. Tag vor Reisebeginn
60% bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn
85% ab dem 9. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt.
Es gilt das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei Go2mongolia. Die Rücktrittsschädigung berechnet sich aus dem Endpreis der Rechnung. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Umbuchungen sind nur als Rücktritt vom Reisevertrag nach obiger Gebührentabelle und nachfolgende Neuanmeldung möglich.

5 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Go2Mongolia kann vom Vertrag zurücktreten, ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung (siehe § 3) nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung (siehe § 3) nicht nach, so kann Go2mongolia eine Entschädigung gemäß der unter § 4 angegebenen Rücktrittsgebühren verlangen. Go2Mongolia kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Go2Mongolia kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Reise in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist dies der Fall, so wird der Kunde durch Go2mongolia spätestens 31 Tage vor Reisebeginn darüber in Kenntnis gesetzt.

6. Haftung
Go2Mongolia haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

7. Haftungsausschluss
Go2Mongolia haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flug, Ausstellungen, Führungen, kulturelle Veranstaltungen, etc.). Da Go2mongolia auf Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt sie auch nicht die Haftung für eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen. Go2Mongolia haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Es besteht auch keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl sowie bei Reitunfällen. Soweit ein durch go2mongolia beantragtes Visum nicht erteilt wird, entfällt für Go2mongolia jegliche Haftung.

8. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Mängel oder Störungen sind sofort per Telefon mitzuteilen. In dieser Mitteilung müssen Mängel konkret beschrieben und Abhilfe gefordert sein. Kommt der Kunde oder die Reisegruppe dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr entsprechende Ansprüche nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Will der Kunde Go2Mongolia auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so muss er diesen Anspruch innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Go2Mongolia anmelden. Vertragsliche Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach Ende sollte.

10. Gerichtsstand
Der Kunde kann Go2mongolia nur an deren Sitz in Ulaanbaatar Mongolei verklagen.

11. Landesspezifisches
Go2Mongolia weist ausdrücklich auf folgende Punkte hin: Die Qualität der Hotels in der Mongolei ist nicht mit denen in Europa zu vergleichen. Die Qualität der mongolischen Wege ist wesentlich geringer als die des durchschnittlichen deutschen Feldweges. Auf der Reise durch das Land führen wir stets genügend Trinkwasser mit. Allerdings kann es bei Reisen durch wasserarme Gegenden vorkommen, dass wir mit dem Wasser sparsam umgehen müssen.

12. Empfohlene Versicherungen
Go2Mongolia empfiehlt ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reisenotruf- und Reisekrankenversicherung jeweils mit Deckung von Rückführungskosten, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Zudem empfiehlt Go2mongolia den Abschluss einer Reiserücktrittschadenversicherung.